UNSERE LEISTUNGEN

Ein Pflegefall bedarf besonderer Zuwendung und bedeutet für jede Familie eine große Herausforderung. Nur in den seltensten Fällen können sich die Angehörigen auf die neue Lebenssituation vorbereiten. Kurz gesagt braucht Pflege zu Hause ein hohes Maß an Organisation, bei der Ihnen unser Pflegedienst in Karlsruhe und Umgebung gerne hilft.

Pflege mit Herz, Erfahrung und Leidenschaft setzen wir in unserem gesamten Leistungsspektrum, sei es die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Betreuung, die medizinische Behandlungspflege, die Pflegevertretung, die Überleitungspflege, die Angehörigenbetreuung, die Pflegeberatung, die Sozialberatung, die Begleitung bei Arztbesuchen und die Tagespflege, in die Tat um.

Qualität und Weiterbildung stehen für uns an oberster Stelle, darum bilden wir unsere Mitarbeiter kontinuierlich weiter und fördern sie, wo wir können.

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder auch persönlich, um mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für die zu pflegende Person finden.

Sie können sich auf uns verlassen!

Eine Übersicht unserer Leistungen:

Grundpflege

Der Begriff Grundpflege bezieht sich auf einen Leistungskomplex der Pflegeversicherung. Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen, also Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI, gemeint.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt dazu:

Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:

  • Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung;
  • Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme;
  • Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/Pflegeeinrichtung.

Die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen (zum Beispiel: Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht dazu.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/g/grundpflege.html

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist auch hier die Pflegekasse.

Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung.

Medizinische Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege (nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V und Abs. 7 SGB V). Leistungsträger sind hier die Krankenkassen. Die Behandlungspflege erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit und bedarf der Genehmigung durch die Kasse.

Maßnahmen der Behandlungspflege, welche auch der Pflegedienst Constanta durch geschultes Fachpersonal durchführt, können zum Beispiel sein:

  • Absaugen
  • Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
  • Blasenspülung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Drainagen, Überprüfen und Versorgen
  • Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Infusionen, i.v.
  • Inhalation
  • Injektionen und Richten von Injektionen
  • Instillation
  • Kälteträger auflegen
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
  • spezielle Krankenbeobachtung
  • Medikamentengabe
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Wechsel und Pflege einer Trachealkanüle
  • Versorgung eines Venenkatheters (Port),
  • Verbände

Tagespflege

Die Tagespflege zählt als teilstationäre Pflege der Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftige wird teilweise in einer Einrichtung für Tagespflege (zugelassene Einrichtung nach § 72 SGB XI) und teilweise zu Hause gepflegt. Tagespflegeeinrichtungen betreuen pflegebedürftige Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, tagsüber allein in der Wohnung zu bleiben, in der übrigen Zeit aber von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Dazu gehören auch Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. bei Demenz), die hauptsächlich beaufsichtigt und betreut werden müssen.
Der Pflegedienst Constanta bietet Ihnen einen kompetenten Partner für Sie oder die Betreuung Ihres Angehörigen: Die Tagespflege Aktiv Leben

Aktivierung, Beschäftigung und Therapie sind selbstverständlich angepasst an die Bedürfnisse des Besuchers.

Überleitungspflege

Eine Pflegevertretung oder auch Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese verhindert ist.

Gründe hierfür können sein:

  • Erholungsurlaub
  • Krankheit
  • Arzttermin
  • Die Wohnung des Pflegebedürftigen muss renoviert werden
  • Zeitüberbrückung, bis ein Heimplatz gefunden ist.

Die mögliche Dauer einer Pflegevertretung beträgt maximal 28 Tage pro Jahr. Sie kann für den kompletten Zeitraum, wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig erfolgen.

Wir organisieren die sichere Überleitung aus der Klinik in die häusliche Umgebung im Rahmen unserer vorgestellten Leistungen.

Lesen Sie ausführlich darüber beim Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/leistungen/ambulante-pflege/urlaubsvertretung-verhinderungspflege.html.

Pflegevertretung

Pflegevertretung (Verhinderungspflege / Ersatzpflege) nach SGB XI:

Eine Pflegevertretung oder auch Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese verhindert ist.

Gründe hierfür können sein:

  • Erholungsurlaub,
  • Krankheit,
  • Arzttermin,
  • die Wohnung des Pflegebedürftigen muss renoviert werden
  • Zeitüberbrückung, bis ein Heimplatz gefunden ist.

Die mögliche Dauer einer Pflegevertretung beträgt maximal 28 Tage pro Jahr. Sie kann für den kompletten Zeitraum, wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig erfolgen.

Begleitung bei Arztbesuchen

Wir fahren Sie zu Ärzten und begleiten Sie zu Arztbesuchen. Unser kompetentes Team lässt Sie nicht im Stich und unterstützt Sie, wo es kann. Sprechen Sie uns einfach an.

Angehörigenbetreuung

Für Sie als Angehöriger ist die neue Situation eine große Herausforderung. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und informieren Sie gern über unsere Leistungen oder vermitteln auch bei Bedarf an unsere Kooperationspartner.

Sprechen Sie uns an, was Sie bewegt und was wir für Sie tun können.

Pflegeberatung

Der Pflegedienst Constanta sichert durch die erfahrene und kompetente Pflegedienstleitung die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung. Die Beratung von Patienten und deren Angehörigen zählt zu den Kernkompetenzen jeder Pflegekraft. Es ist ein integraler Bestandteil unseres pflegerischen Handelns. Die pflegenden Angehörigen werden praxisnah unterstützt. Sie erhalten alle Informationen und praktischen Anleitungen, die sie benötigen.

 

Was ist ein Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Wer Pflegegeld der Pflegestufen 1-3 erhält, wird durch anerkannte Beratungsstellen oder einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten. Auch Personen, die eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben, können diese Beratung wahrnehmen. Diese Beratungseinsätze dienen der Qualitätssicherung der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen durch falsche Pflege. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Zu beachten ist dabei, dass diese Pflegeeinrichtung durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse zugelassen sein muss. Pflegebedürftige, die in die Pflegestufen I oder II eingruppiert sind, müssen den Pflegeeinsatz halbjährlich abrufen; Patienten, die der Pflegestufe III zugeordnet sind, vierteljährlich.

Sozialberatung

Unsere Erfahrung als Pflegedienst in Karlsruhe und Umgebung hat uns gezeigt, dass viele Menschen unzureichend über ihre Möglichkeiten im Pflegebereich informiert sind. In der Sozialberatung kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um die Formalitäten und das Organisatorische. Wir helfen Ihnen beim Verfassen von Anträgen an die Pflegeversicherung, erörtern Finanzierungsmöglichkeiten und informieren Sie über mögliche Kostenträger.

Eine Sozialberatung erfolgt bei uns stets kostenlos und unverbindlich. Was dürfen wir für Sie tun?

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